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Nov 30

Das Gesetzt, welches nicht nur in den Medien riesen Aufruhr verrichtete, sondern auch auf Straßen viele Leute demonstrieren ließ, ist nun vom Bundesrat genehmigt worden. Das heißt, es werden Daten von Telefon, sowie Internetverbindungen aufgezeichnet um gegen Straftaten besser vorgehen zu können.

Im Bezug auf Ermittlungsmaßnahmen, soll für Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger ein kompletter Schutz bestehen. Bei Anwälten, Ärzten und Journalisten, komme es auf den Einzelfall an, heißt im Klartext, dass diese Gruppen nicht zu 100% geschützt sind.

Der Gesprächsinhalt wird nicht aufgezeichnet, dafür werden Daten wie die Rufnummer, das Beginn und das Ende des Telefonates, sowie das Datum und die Uhrzeit. Bei Handytelefonaten und SMS soll auch der Standort des Benutzers nicht geheim bleiben. Start der Speicherung ist der 01.01.2008.

 

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