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Aug 22

Die Frage nach der Nutzung des Mobiltelefons am Steuer ist wohl eine der meist diskutierten der vergangenen Jahre seit den ersten Verbotsanträgen bis zum aktuell gültigen kostspieligen Straßenverkehrsdelikt. Doch viele Autofahrer haben bis heute kein Geld in eine Freisprecheinrichtung investiert und riskieren stattdessen lieber, von der Polizei beim Telefonieren im Straßenverkehr erwischt zu werden. Der Spaß bringt indes immerhin nicht nur einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Die finanzielle Mindeststrafe von 40 Euro trifft so manchen Autofahrer deutlich härter. Zumal zuletzt bei den Nachbesserungen im deutschen Bußgeldkatalog stetig die „Tarife“ nach oben korrigiert wurden durch den Gesetzgeber. In dieser heiklen Debatte könnte nun jedoch möglicherweise ein juristischer Rückschritt bevorstehen. Zwar es schon zahlreiche Proteste gegen das Verbot gegeben, das inzwischen seit fast fünfeinhalb Jahren besteht. Wenn jedoch jemand wie Albert Bartz, seines Zeichens Amtsrichter in Gummersbach, gegen das Gesetz Zweifel erhebt und den Weg vor den Kadi wagt, wird der Widerstand bei den Kritikern des Gesetzes zu neuem Leben erweckt.

Bartz ist der Auffassung, dass das Verbot des Telefonierens am Steuer in Deutschland aus einem einfachen Grund keinen Sinn ergibt: Denn wieso sollen Autofahrer nicht telefonieren dürfen, während nach wie vor andere Handlungen wie das Rauchen, das Rasieren unterwegs oder gar – höflich formuliert – partnerschaftliches Miteinander während der Fahrt vom derzeitigen Gesetz unberücksichtigt bleiben. Der Amtsrichter kritisiert dabei auch die Richtlinie, dass nicht einmal im stehenden Fahrzeug telefoniert werden dürfe, sofern der Motor läuft. Auch das Leben oder Schreiben einer SMS ist per Gesetz untersagt. Diesbezüglich sieht der Jurist einen deutlichen Verstoß gegen den in Deutschland sonst so oft bemühten Gleichstellungsgrundsatz. Dementsprechend verwundert es nicht, dass der Amtsrichter nun das Verfassungsgericht in dieser Sache bemüht.

Die Beurteilung der derzeitigen Sachlage durch die obersten Richter in Karlsruhe könnte richtungweisend sein für das Verbot in Deutschland. Fraglich ist bei der juristischen Debatte allerdings der mögliche Ausgang einer Beurteilung an höchster Stelle. Denn der Gummersbacher Richter will erreichen, dass das Handyverbot aus den Angeln gehoben wird. Währenddessen wäre es aus Sicht von Befürwortern weitaus sinnvoller, auch andere gefährliche Aktionen hinterm Steuer gesetzlich zu verbieten. Denn erst kürzlich ergab eine Studie, dass das Schreiben einer Kurznachricht während der Autofahrt das Risiko eines Unfalls um das 23-fache steigen lässt. Der Richter selbst hatte übrigens in mehreren Fällen verweigert, Bußgelder gegen Straßenverkehrsteilnehmer auszusprechen, die mit dem Handy am Ohr erwischt wurden. Schon im September soll das Urteil in Karlsruhe gefällt werden.

 

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  • Keine Antworten zu “Amtsrichter will Handyverbot kippen”

    1. alex sagt:

      hey wirklich interessanter artikel.. :)

    2. toby sagt:

      Naja ich finde man sollte einen Unterschied machen, ob jemand zum Telefonieren das Handy wirklich in der Hand hält oder es anders benutzt, zum Beispiel über Kopfhörer (ich rede nicht von einer Freisprecheinrichtung, dass ist ja ohnehin erlaubt).

      Ansonsten gehört Handy und Autofahren aus meiner Sicht nicht zusammen!

    3. Niko sagt:

      So ein Quatsch! Handy am Steuer sollte verboten bleiben, so etwas ist einfach gefährlich für einen selbst und andere! Warum jetzt an so einem sinnvollen Gesetz wackeln?!

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