Werbung ist bekanntlich in den vergangenen Jahren mindestens genau so wichtig geworden, wie die Produkte selbst, die in Kampagnen als unbedingt kaufenswert und als technische Meilensteine angepriesen werden. Getreu der Redewendung „nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“ zeigt sich bei eingehender Prüfung vieler vermeintlich guter Möglichkeiten am Ende allerdings, dass nicht alle Werbebotschaften für den Konsumenten tatsächlich hochwertigen Service bieten. Dies gilt auch und gerade bei Verträgen im Sektor Mobilfunk sowie den Botschaften in Werbung für Handys. Nicht nur übertrieben wird von den Werbeexperten und den Herstellerunternehmen immer wieder nur zu gerne. So manche technische Eigenschaft wird als positiv für die Verbraucher ausgelegt, obwohl es sich eigentlich um ein verzichtbares oder gar veraltetes Feature handelt. Das haben nun erneut die Experten der Computerbild bestätigt, die etliche verschiedene Tarife und Mobiltelefone genauer unter die Lupe genommen haben.
So gibt es immer Handy-Modelle, die als besonders leistungsstark für Musikfans beworben werden. Als Beispiel führt man das 5310 Xpress Music an. Beworben wird eine Kapazität von maximal 3.000 Songs, für die das Gerät ab Werk Platz bieten soll. Um dieses Maximum zu erreichen, müssen die User erhebliche Einschränkungen bei Längen und Qualität der aufgespielten Lieder hinnehmen. Wer etwa aus dem eigenen Shop des Herstellers Musik herunterladen will, erreicht die angegebene Obergrenze im Liederspeicher nicht, denn dort haben die Songs mindestens 128 Kilobyte pro Sekunde, das Maximum ist aber nur bei einer Qualität von 64 kbps überhaupt ansatzweise erreichbar. Negativ stufen die Mobilfunk-Profis auch Aussagen zu angeblich „uneingeschränktem Surfen in bester Qualität“ vom Handy aus ein. Denn anders als zunächst versprochen, machen die meisten Anbieter aber einer bestimmten Surf-Kapazität Abstriche bei der Datenübertragung, indem sie auf langsamere Leistungen umstellen. Gern genutzt (und zwar bei fast allen Handy-Herstellern!) sind auch mehr oder weniger kleine Mogeleien beim Gewicht der Handys, indem man Angaben macht, bei denen etwa der Akku nicht mitgerechnet wird. Besonders kritisch wird es zwangsläufig bei modernen Technologien für den Webzugang per Handy. Nicht jeder Nutzer weiß hierbei zu jeder Zeit, welches überhaupt die schnellstens Services sind. Bei den Abkürzungen sollten die Nutzer genau hinsehen, um herauszufinden, ob ihnen vielleicht ein X für ein U vorgemacht wird oder ob sie wirklich einen hochwertigen Surf-Tarif angeboten bekommen.
Wichtig zu wissen ist es für die Verbraucher vor allem, dass bei deutlichen Abweichungen von den Angaben ein Recht auf Rückgabe von Handys besteht, Verträge können möglicherweise außerhalb der üblichen Fristen aufgekündigt werden. Zu diesem Zweck sollten sich interessierte Konsumenten in jedem Fall eingehende Informationen beschaffen, um möglichst große Transparenz herzustellen. Verbraucherzentralen und Testanbieter helfen hierbei schnell weiter.
28. September 2009 um 16:48
jaja, all zu leicht kann man sich täuschen lassen von der guten werbung. viele vergessen leider immer wieder dass sich hinter handyverträgen mehr versteckt, als nur die schönen seiten, die in der werbung in der regel dargestellt werden. hinterher kommt dann das böser erwachen.