Nach der durch Vodafone erwirkten einstweiligen Verfügung gab es heute vor dem Hamburger Landgericht die ersten Meinungsverschiedenheiten zu hören, bei denen jedoch keinerlei Ergebnis bzw. Einigung erzielt wurde.
Durch die einstweilige Verfügung wurde erwirkt, dass T-Mobile das Handy derzeit ohne Vertragsverbindung verkauft wird. Vodafone’s Anwalt Ulrich Pross brachte außerdem an, dass T-Mobile den Preis des Handys willkürlich ansetzte und der Kunde vertraglich und technisch in die Zange genommen werde. Dies wies T-Mobile zurück und merkte an, dass der Einkaufspreis des iPhones um „mehrere hundert Euro“ über 399 Euro liegt.
Der zu erwartende Urteilsspruch kommenden Montag wird mit Spannung abgewartet, doch es bleibt abzuwarten ob es das Ende des Streites darstellt.